B. Mit Gesuch vom 20. März 2003 wendet sich die EZV an die Anklagekammer des Bundesgerichts und beantragt, sie sei zur Entsiegelung der am 29. September 2000 beschlagnahmten Papiere und zu deren weiteren Auswertung im Rahmen der vorliegenden Untersuchung zu ermächtigen (act. 1). Die Anklagekammer forderte die X.________ Inc., c/o Büro C.________, am 26. März 2003 zur Vernehmlassung auf. Innert erstreckter Frist hat Rechtsanwalt Dr. Christian Benz vom Advokaturbüro Benz mit Eingabe vom 5. Mai 2003 namens der X.________ Inc. und von dieser bevollmächtigt (act. 4) zum Gesuch Stellung genommen. Er beantragt, das Gesuch um Entsiegelung abzulehnen (act. 6). Die Kammer zieht in Erwägung: