__ für das Dossier zuständig ist, versiegelt. Am 3. Oktober 2000 teilte Rechtsanwalt Dr. D.________ der SU mit, dass sein Klient bereit wäre, die versiegelten Akten ohne Rechtsverfahren herauszugeben, wenn die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) zusichere, dass keine Informationen betreffend Warenlieferungen und keine Wohnsitz- oder anderen Personendaten an ausländische Behörden weitergegeben würden. Auf diesen Vorschlag trat die EZV nicht ein.