74 des Zollgesetzes (ZG) und Art. 77 der Mehrwertsteuerverordnung (MWStV) sowie der Erschleichung einer Falschbeurkundung gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) und des Abgabebetruges gemäss Art. 14 VStrR festgenommen. Am 17. und 18. August 2000 wurden die Räumlichkeiten der B.________ SA durchsucht und Uhren und Schmuckwaren unbestimmter Herkunft sowie umfangreiche Akten und Datenträger beschlagnahmt. Bei der Sichtung der beschlagnahmten Unterlagen stiessen die Untersuchungsorgane auf Speditionsdossiers für 16 Diamantensendungen aus dem Ausland im Wert von US-Dollar 10'526'054.--, die durch die B.____