Er wird verdächtigt, zwischen April 1998 und Juli 1999 mittels wahrheitswidriger Steuererklärungen gegenüber der Mehrwertsteuerbehörde acht unrechtmässige Rückzahlungen von Vorsteuern in Höhe von insgesamt 4,6 Millionen Franken erwirkt zu haben. Im Verlaufe des Verwaltungsstrafverfahrens kam zudem der Verdacht auf, dass Mitarbeiter der Abteilung Mehrwertsteuer der EStV an diesen Vorgängen beteiligt gewesen sein könnten. Überdies entstand der Verdacht, dass C.________, Mitbegründer und Teilhaber der Y.________ GmbH, eine wesentliche Rolle zugekommen sein soll. Konkret wird ihm vorgeworfen, er habe den in jener Zeit in der Hauptabteilung Mehrwertsteuer bei der EStV für die X.__