1. Das Gesuch wird gutgeheissen, und die Behörden des Kantons Basel-Stadt werden berechtigt und verpflichtet erklärt, die A.________ und Konsorten zur Last gelegten strafbaren Handlungen zu verfolgen und zu beurteilen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Dieses Urteil wird dem Bezirksstatthalteramt Liestal und der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 4. April 2003 Im Namen der Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: