6. Gesamthaft gesehen stehen sich von den insgesamt 28 Straftaten sieben, die im Kanton Basel-Landschaft verübt worden sein sollen, und 21, die den Beschuldigten im Kanton Basel-Stadt angelastet werden, gegenüber. Da auf den Kanton Basel-Stadt somit drei Viertel der Delikte entfallen, besteht in diesem Kanton ein Schwergewicht, welches dafür spricht, diesen Kanton für zuständig zu erklären. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt verweist zu Unrecht auf BGE 123 IV 23 (act. 5 S. 6 Ziff.