Demgegenüber ist die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt der Meinung, die A.________ zur Last gelegten Bestellungsbetrüge könnten zur Ermittlung eines Schwergewichts nicht mit den bandenmässigen Einbruchstaten gleichgesetzt werden, da nicht von gleichartigen oder gleich gelagerten deliktischen Handlungen gesprochen werden könne (act. 5 S. 4/5 Ziff. 12). Nach der Rechtsprechung kann sich die Frage nach dem Schwergewicht immer dann stellen, wenn gleichartige oder gleich gelagerte deliktische Handlungen zur Diskussion stehen.