4. Weiter ist unklar, von wie vielen Einbruchdiebstählen im Kanton Basel-Stadt ausgegangen werden muss. Das Bezirksstatthalteramt Liestal stellt bei den rechtlichen Ausführungen fest, auf den Kanton Basel-Stadt entfielen vier Fälle (act. 1 S. 5 unten). Dies stimmt mit den Ausführungen, die das Bezirksstatthalteramt zum Tatsächlichen gemacht hat, nicht überein. Dort werden ausdrücklich nur ein vollendeter und ein versuchter Einbruchdiebstahl aufgeführt (act. 1 S. 2 unten).