3. Zunächst ist zu prüfen, von wie vielen Einbruchdiebstählen im Kanton Basel-Landschaft auszugehen ist. Das Bezirksstatthalteramt Liestal geht von sieben Fällen aus (act. 1 S. 5 unten); demgegenüber seien neun weitere Fälle, in denen zunächst gegen A.________ und Konsorten ermittelt worden sei, in der Zwischenzeit einwandfrei einer anderen Täterschaft zugeordnet worden (act. 1 S. 2 lit. b). Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ist dagegen der Auffassung, dass auch diese Fälle bei der Prüfung des Gerichtsstandes berücksichtigt werden müssten (act. 5 S. 2 Ziff.