Weitere neun Fälle, die im Kanton Basel-Landschaft verübt wurden, sollen einwandfrei einer anderen Täterschaft zugeordnet worden sein. Gemäss seinen eigenen Zugaben besteht überdies der Verdacht, dass A.________ im Kanton Basel-Stadt seit Januar 2002 zusammen mit E.________ 19 gewerbsmässige Bestellungsbetrüge begangen haben könnte. Die Behörden der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt konnten sich in der Gerichtsstandsfrage nicht einigen.