___ und C.________ seit Juni 2002 in mehreren Kantonen, darunter den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, gewerbs- und bandenmässige Diebstähle begangen haben. Im Einzelnen hat A.________ eingestanden, im Kanton Basel-Landschaft drei und im Kanton Basel-Stadt zwei Einbruchdiebstähle begangen bzw. versucht zu haben. Vier weitere Einbruchdiebstähle bzw. Versuche dazu, die im Kanton Basel-Landschaft verübt wurden, konnten bisher keiner Täterschaft zugeordnet werden. Jedoch kommt auch in diesen Fällen A.________ als Täter in Frage. Weitere neun Fälle, die im Kanton Basel-Landschaft verübt wurden, sollen einwandfrei einer anderen Täterschaft zugeordnet worden sein.