_ auferlegt, im Übrigen auf die Gerichtskasse genommen. Einen gegen diesen Entscheid gerichteten Rekurs überwies das Obergericht des Kantons Zürich am 31. März 2000 der II. Strafkammer als Berufungsgericht, da inzwischen sowohl K.________ als auch die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen das Urteil vom 19. November 1999 Berufung erhoben hatten. Mit Verfügung vom 30. Mai 2000 bestätigte die Bezirksanwaltschaft des Kantons Zürich die Einstellung der Untersuchungen gegen S.________ und G.________ und auch die in der früheren Einstellung vom 27. Oktober 1998 verfügte teilweise Auflage der Verfahrenskosten von Fr. 150'444. 95.