Für den verbleibenden Teil der K.________ zur Last gelegten strafbaren Handlungen erhob die Bezirksanwaltschaft Zürich Anklage beim Bezirksgericht Zürich wegen betrügerischen Konkurses, Betruges etc. Am 19. November 1999 verurteilte das Bezirksgericht Zürich K.________ wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsführung (Art. 159 Abs. 1 StGB, teilweise in Verbindung mit Abs. 2 aStGB) zu drei Monaten Gefängnis; an diese Strafe wurde die erstandene Untersuchungshaft von 101 Tagen angerechnet. Von den übrigen Anschuldigungen wurde er freigesprochen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben. Die Kosten der Untersuchung wurden K.________ vollumfänglich auferlegt;