Die schweizerische Bundesanwaltschaft eröffnete am 11. August 1994 gegen K.________ und S.________ im Zusammenhang mit der Beschaffung von EDV-Geräten an der ETHZ ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren, welches in der Folge auf G.________ ausgedehnt wurde. Am 31. August 1994 wurde K.________ auf Antrag der Bundesanwaltschaft in Untersuchungshaft versetzt, aus welcher er am 8. Dezember 1994 entlassen wurde. Am 8. September 1994 erstatteten die Firma M.________ Corporation (USA) und A.________ gegen K.________ bei der Bundesanwaltschaft