Ebenfalls auf eine unangebrachte Beweiswürdigung liess sich die Untersuchungsrichterin ein, indem sie gegenüber den Redaktoren die gleichzeitige Anwesenheit dreier hoher Militärpersonen mit dem Angeschuldigten in Graz mit dem Hinweis auf eine Zeugeneinvernahme und unter summarischer Angabe von deren Inhalt als Zufall bezeichnete und "hundertprozentig" ausschloss, dass die Militärs auf dem Bauplatz des Angeschuldigten waren.