Dabei ging es nicht nur um Fragen über den Stand der Untersuchung, wie etwa nach dem Verbleib der noch fehlenden Millionen und weshalb erst acht Monate nach Auffliegen der Affäre in Österreich ermittelt werde, sondern auch um persönliche Einschätzungen der Untersuchungsrichterin, ob nicht Grösse und Lage des Hauses für die Version des Angeschuldigten sprächen, zumal sich gleichzeitig mit dem Angeschuldigten hohe Schweizer Militärs, darunter ein ehemaliger Geheimdienstler, in Graz aufgehalten hätten. Es kann nun nicht Sache des Untersuchungsrichters sein, gegenüber Dritten und für die Öffentlichkeit bestimmte Beweise zu würdigen und sich auf eine Diskussion darüber einzulassen, wie dies die