Bedenken erweckt schon das Vorgehen der Eidgenössischen Untersuchungsrichterin, sich vorbehaltlos auf einen ausgiebigen Fragenkatalog der Redaktoren einer Zeitung einzulassen. Dabei ging es nicht nur um Fragen über den Stand der Untersuchung, wie etwa nach dem Verbleib der noch fehlenden Millionen und weshalb erst acht Monate nach Auffliegen der Affäre in Österreich ermittelt werde, sondern auch um persönliche Einschätzungen der Untersuchungsrichterin, ob nicht Grösse und Lage des Hauses für die Version des Angeschuldigten sprächen, zumal sich gleichzeitig mit dem Angeschuldigten hohe Schweizer Militärs, darunter ein ehemaliger Geheimdienstler, in Graz aufgehalten hätten.