Damit habe sie sich indessen gleichzeitig zu seinen Ungunsten geäussert. Des Weiteren wolle die Gesuchsgegnerin seine Vermögenswerte versteigern lassen, bevor ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliege. Darunter befänden sich nicht nur die ohnehin dem VBS gehörende Waffensammlung und einzelne Gegenstände, zu deren Versteigerung er seine Einwilligung gegeben habe, sondern praktisch all seine Vermögenswerte. b) Die Eidgenössische Voruntersuchung ist grundsätzlich geheim. Ausnahmsweise kann es angezeigt sein, an die Öffentlichkeit zu treten, wenn es etwa gilt, falschen schwer wiegenden Gerüchten entgegenzutreten.