Der Gesuchsteller verweist zudem auf eine durch die Gesuchsgegnerin am 10. Juli 2000 im Bundeshaus durchgeführte Pressekonferenz, deren wesentlicher Inhalt darin bestanden habe darzulegen, dass bisher keine Anhaltspunkte für strafbares Verhalten von Personen weder aus dem Militärbereich noch aus der Verwaltung entdeckt worden seien. Nach eigener Darstellung der Gesuchsgegnerin sei die Pressekonferenz durchgeführt worden, um etwas zu den verdächtigten Personen aus dem VBS zu sagen und nicht zu ihm als Beschuldigtem. Damit habe sie sich indessen gleichzeitig zu seinen Ungunsten geäussert.