Damit habe die Gesuchsgegnerin ihn in die Nähe der Zuhälterei und der Prostitution gerückt, obwohl aktenmässig belegt sei, dass er Geld in die Beratungsfirma seiner Ehefrau investiert habe, damit diese ihren Lebensunterhalt mit einer anderen Beschäftigung verdienen könne. Weiter hatten die Redaktoren die Gesuchsgegnerin gefragt, ob es Zufall gewesen sei, dass zur gleichen Zeit, als der Angeschuldigte das fragliche Bauland gekauft habe, drei hohe Militärs im selben Hotel wie dieser in Graz logiert hätten und ob sie ausschliessen könne, dass diese nicht auf seinem Bauplatz gewesen seien.