X. gegen Y., E. 3e). 4.- a) Der Gesuchsteller begründet sein Ausstandsbegehren zur Hauptsache mit einem schriftlichen Interview, welches die Gesuchsgegnerin dem "Sonntagsblick" gewährt hat. Dabei ging es u.a. um die Behauptung des Gesuchstellers, in Graz/A im Auftrag seiner Vorgesetzten eine Liegenschaft als "sicheres Haus" für den Nachrichtendienst gekauft und hierfür auftragsgemäss die bei der Nationalbank bezogenen Gelder verwendet zu haben. Die beiden Redaktoren hatten die Gesuchsgegnerin gefragt, ob nicht die Grösse des Hauses und dessen strategisch günstige Lage für seine Version eines geheimen Stützpunktes spreche.