Bellasi der Anklagekammer des Bundesgerichts, die Eidgenössische Untersuchungsrichterin anzuweisen, ihm bzw. seinem Verteidiger umgehend Einsicht in die vollständigen Akten zu gewähren; weiter sei sie anzuweisen, ihn bzw. seinen Verteidiger künftig an sämtlichen Untersuchungshandlungen teilnehmen zu lassen und ihm die Termine frühzeitig bekannt zu geben, bzw. diese mit ihm abzusprechen; schliesslich sei sie anzuweisen, ihn bzw. seinen Verteidiger künftig laufend über den aktuellen Stand des Verfahrens durch Zustellung von Kopien zu informieren. Mit "Ergänzung" vom 27. Juli 2000 beanstandet der Verteidiger von Dino Bellasi, dass er zu kurzfristig zu einer Einvernahme eingeladen worden sei.