In Rechnung gestellt habe die Firma Z.________ in der Zeit von 1. April bis 31. August 2000 insgesamt über 1,8 Millionen US-Dollar für Lizenz- und Unterhaltsgebühren. Gegen die Firma Z.________ wurde ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachts auf Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Dezember 1998 (SBG, SR 952.0) eröffnet. Die ESBK prüft, ob die Firma Z.________ gegen das SBG verstossen habe und ob Geld einzuziehen sei.