A. AX.________ und B.X.________ betrieben vom 1. April bis 15. September 2000 zwei illegale Internetcasinos. Sie wurden deswegen durch die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) am 25. April 2002 rechtskräftig verurteilt. Der Firma Z.________ in Vaduz wird vorgeworfen, sie habe die von AX.________ und B.X.________ betriebenen Internetspielbanken mit Software beliefert und deren Support sichergestellt. Dafür habe sie einen Kaufpreis von 220'000 US-Dollar verrechnet und sich zu 25 Prozent an den in den virtuellen Spielcasinos erzielten Nettospielerträgen beteiligt. In Rechnung gestellt habe die Firma Z._____