Das Gesuch wird abgewiesen, und die Behörden des Kantons Bern werden berechtigt und verpflichtet erklärt, die A.________, B.________ und Konsorten zur Last gelegten strafbaren Handlungen zu verfolgen und zu beurteilen. 2.- Es werden keine Kosten erhoben. 3.- Dieses Urteil wird dem Generalprokurator des Kantons Bern und der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn schriftlich mitgeteilt. _________ Lausanne, 4. April 2002 Im Namen der Anklagekammer des SCHWEIZERISCHEN BUNDESGERICHTS Der Vizepräsident: Der Gerichtsschreiber: