_ stand auf und wollte nochmals mit dem Schloss auf den Schwarzen schlagen ... Als "D". ________ nochmals schlug, erwischte er mich am linken Handgelenk, den Schwarzen glaublich am Oberarm ... Ich habe noch nie im Leben jemanden so aufgeregt gesehen wie nunmehr "D". ________" (Befragung von 1250 Uhr, S. 3). Auf Grund dieser Aussagen ist im vorliegenden Verfahren davon auszugehen, dass B.________ in seiner grosser Wut und Aufregung weiter mit dem gefährlichen Zusatzlenkradschloss auf das bereits niedergeschlagene und verletzte Opfer eingeschlagen hätte, wenn er durch A.________ nicht daran gehindert worden wäre.