den teilweise bereits zuvor in verschiedenen Kantonen durchgeführten Ermittlungen betraf die Strafuntersuchung weitere verdächtige Personen und schliesslich insgesamt 49 Delikte, die zur Hauptsache in den Kantonen Bern und Solothurn begangen worden sein sollen. Dabei geht es insbesondere um den Vorwurf des bandenmässigen Diebstahls. Die ersten vier Delikte sollen im Kanton Solothurn begangen worden sein, wo am 27. Mai 2001 auch die erste Strafanzeige eingegangen war. b) Da der Gerichtsstand streitig war, führten die Behörden der Kantone Bern und Solothurn entsprechende Verhandlungen. Zu einer Einigung kam es nicht.