[AZA 0/2] 8G.29/2002/kra ANKLAGEKAMMER ************************* 4. April 2002 Es wirken mit: Bundesrichter Nay, Vizepräsident der Anklagekammer, Raselli, Kolly und Gerichtsschreiber Monn. --------- In Sachen Generalprokurator des Kantons Bern, Gesuchsteller, gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Gesuchsgegnerin, betreffend Bestimmung des Gesuchstandes in Sachen A.________, B.________ und Konsorten, hat sich ergeben: A.- a) Am 16. November 2001 wurde im Kanton Bern gegen A.________ und B.________ eine Strafuntersuchung eröffnet. Die beiden waren am Abend dieses Tages mit einem Personenwagen in Biel unterwegs.