Der Gesuchsgegner bestreite den Bestechungsvorwurf vollumfänglich und mache seinen Mitgesellschafter bei der X.________ GmbH sowie eine Drittperson, deren Namen er (angeblich) nicht mehr wisse, für die Vorgänge verantwortlich. Er räume jedoch ein, die Bankunterlagen mit den Hinweisen auf die Einzahlungen der EStV erhalten, im Tatzeitraum wiederholt grössere Geldbeträge abgehoben und selber über 250'000 Franken erhalten zu haben, damit er "die Augen geschlossen halte, d.h. nicht zuviel frage". Demgegenüber mache sein Mitgesellschafter "vollkommen entgegengesetzte Aussagen", die durch B.________ und D.________ gestützt würden.