4 B5 und B6). Zum einen ist beim beschlagnahmten Gerät ein Banknotenleser angebracht, der beim homologisierten Gerät fehlt. Zum zweiten sind die Tasten 1 bis 5 anders beschriftet (Skip/Collect, Hand 2/Red, Hand 4/Black, Hand 5/Gamble, Start/Card). Und zum dritten ist eine weitere Taste (Stake) bei der zugelassenen Version überhaupt nicht vorhanden und nur beim beschlagnahmten Gerät oben neben dem Schriftzug Pentium angebracht. Die Beschwerdeführerin anerkennt denn auch, dass "das Outfit des Automaten, das Äussere des Unterhaltungsautomaten Pentium, in der Zeit etwas geändert hat, indem zum Beispiel die Tastenbeschriftung mit neuen Namen versehen wurde" (8G.21/2003 act. 8 S. 7).