C. Im gleichen Verfahren beschlagnahmte die ESBK mit zwei Verfügungen vom 25. Februar 2003 den Kassainhalt in Höhe von einem Franken sowie sämtliche Schlüssel zum Gerät Pentium, welches im Restaurant C.________ in St. Gallen beschlagnahmt worden war. Die A.________ AG wurde unter Hinweis auf Art. 292 StGB aufgefordert, die Schlüssel innerhalb von drei Tagen der Untersuchungsbeamtin der ESBK herauszugeben.