Wer sein Haus verkauft und das dabei erhaltene Geld bei einer Bank anlegen will, muss keine Dokumente "herzaubern". Dazu kommen die Aussagen verschiedener Personen, die die Gesuchstellerin einlässlich zitiert hat und auf die hier verwiesen werden kann (vgl. Gesuch S. 3/4). Ihnen ist zu entnehmen, dass gewisse Vorgänge in der Bank des Gesuchsgegners selbst für dessen Mitarbeiter merkwürdig waren. Der Gesuchsgegner hat denn auch immerhin anerkannt, dass er oder seine Bank von Dritten missbraucht worden sein könnten (Gesuch S. 4).