Der Gesuchsgegner entgegnete darauf, "okay, gut, ja ich muss schauen, was ich da für Dokumente herzaubern kann". In der Folge versuchte er vor der Bundesanwaltschaft am 12. Dezember 2003 zu erklären, wie seine Äusserung gegenüber dem Bankangestellten zu verstehen sei. Seine Behauptung, die er vor der Anklagekammer wiederholt, es sei um Geld gegangen, das er aus einem möglichen Verkauf seines Ferienhauses lösen könnte, überzeugt jedoch nicht. Wer sein Haus verkauft und das dabei erhaltene Geld bei einer Bank anlegen will, muss keine Dokumente "herzaubern".