4. In Bezug auf die Frage des Tatverdachts ist davon auszugehen, dass der Gesuchsgegner nicht geständig ist. Dies ändert jedoch nichts daran, dass ein Verdacht auf strafbare Handlungen besteht. So fragte der Gesuchsgegner anlässlich eines abgehörten Telefongesprächs mit einem Mitarbeiter der UBS diesen am 9. Dezember 2003, ob er bei ihm zwei Millionen Euro in Noten einzahlen könne. Der Bankangestellte wies ihn darauf hin, dass er die Herkunft der Banknoten "plausibel" belegen müsse. Der Gesuchsgegner entgegnete darauf, "okay, gut, ja ich muss schauen, was ich da für Dokumente herzaubern kann".