A. NZZ Online berichtete am 19. Dezember 2003, der ehemalige Stabschef der Nationalen Alarmzentrale solle wegen ungetreuer Amtsführung angeklagt werden. Der Eidgenössische Untersuchungsrichter sei zum Schluss gekommen, dass der Staatsbeamte mit der Auftragsvergabe an eine Firma, deren Verwaltungsrat er gewesen sei, öffentliche Interessen verletzt habe. Finanziell habe er jedoch nicht profitiert.