1. Das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau wird gutgeheissen, und die Behörden des Kantons Nidwalden werden berechtigt und verpflichtet erklärt, die A.________ und B.________ in den Kantonen Aargau und Nidwalden vorgeworfenen Straftaten zu verfolgen und zu beurteilen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Dieses Urteil wird der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau und dem Verhöramt des Kantons Nidwalden schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 1. März 2004 Im Namen der Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: