Dann aber muss dieser Kanton für zuständig erklärt und das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau gutgeheissen werden. Es ist anzumerken, dass das Konkursverfahren gegen die D.________ AG, in dessen Zusammenhang das Betreibungs- und Konkursamt eine weitere Strafanzeige eingereicht hat (Verfahren 1567 01 AB), im Kanton Nidwalden durchgeführt wird. Auch dies spricht für den Gerichtsstand Nidwalden (vgl. BGE 118 IV 296 E. 3c S. 300). Demnach erkennt die Kammer: