Diese Ausführungen sind zwar wenig aussagekräftig. Aber der Wortlaut (betrügerisches Vorgehen, welches "viele geschädigte Dritte" hinterlässt; nimmt Gelder entgegen und begeht dadurch "Diebstahl und Betrug") deutet darauf hin, dass der Anzeigeerstatter geltend machen will, neben E.________ seien auch noch andere Personen betrogen worden. Dafür spricht denn auch ein Schreiben von ihm vom 9. Februar 2003, in dem er die Verzögerung des Verfahrens bemängelt und ein mittlerweile ergangenes Zivilurteil erwähnt, wonach A.________ für die Gründung einer Aktiengesellschaft ein weiteres Darlehen von Frau E.________ erhalten habe (Verfahren 283 00 1 act. 100).