_ über Fr. 120'000.-- betrifft. Daran vermag nichts zu ändern, dass das Verhöramt in diesem Zusammenhang bereits Befragungen durchgeführt und Abklärungen getroffen hat (act. 1 S. 5 unten), denn zunächst war nicht ersichtlich, dass es in beiden Verfahren um dieselbe Sache geht (vgl. act. 5 S. 3 unten). Es stellt sich allerdings die Frage, ob die neue Anzeige von C.________ auch insoweit von vornherein haltlos ist, als sie nicht Darlehen von E.________ betrifft. Die Anzeige wird unter anderem wie folgt begründet: Ich bin orientiert, dass Herr A.________ im Namen der D.________ AG grössere Geldbeträge entgegengenommen hat.