C. Am 18. Februar 2003 ersuchte die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau das Verhöramt des Kantons Nidwalden um Übernahme des beim Bezirksamt Baden hängigen Verfahrens. Am 6. September 2003 lehnte das Verhöramt des Kantons Nidwalden die Übernahme ab. Zwischen November 2003 und Januar 2004 fand zwischen den beiden Behörden ein weiterer Schriftenwechsel statt, der zu keiner Einigung führte.