___ bekannt, dass C.________ gegen ihn bereits 1997 im Namen von E.________ im Kanton Luzern eine Strafanzeige wegen Betrugs eingereicht hatte. Das Amtsstatthalteramt Luzern stellte das Verfahren am 19. März 1999 ein (Verfahren 98/14040/10). B. Am 17. August 2001 ging beim Bezirksamt Baden/AG eine weitere Strafanzeige gegen A.________ sowie gegen B.________ wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen ein. Mit einer fingierten Rechnung sollen A.________ und B.________ an einem Betrug beteiligt gewesen sein, den eine inzwischen verstorbene Person zum Nachteil einer Bank in Brugg/AG begangen habe (Verfahren BA02.ST.2001.06086).