entgegengenommen, diese vermutlich nicht verbucht und auf nicht nachvollziehbare Weise verwendet (Verfahren 283 00 1). Weitere Strafanzeigen der Ausgleichskasse Nidwalden und des Betreibungs- und Konkursamtes Nidwalden, die ebenfalls im Zusammenhang mit der D.________ AG stehen, gingen am 9. Mai 2001 und am 30. Oktober 2001 bei den Nidwaldner Behörden ein (Verfahren 640 01 AB und 1567 01 AB). Das Betreibungs- und Konkursamt macht geltend, die Verantwortlichen der D.________ AG hätten die Gesellschaft ausgehöhlt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde bei der Befragung von A.________ bekannt, dass C.________ gegen ihn bereits 1997 im Namen von E.