A. Am 16. Februar 2000 ging bei den Strafbehörden des Kantons Nidwalden eine Strafanzeige von C.________ gegen A.________ als Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer der D.________ AG in ..../NW mit dem Antrag ein, dieser sei wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung bzw. Betrugs zu verurteilen. In der Anzeige wird ihm vorgeworfen, er habe im Namen der D.________ AG grössere Geldbeträge (unter anderem von E.________ Fr. 120'000.--) entgegengenommen, diese vermutlich nicht verbucht und auf nicht nachvollziehbare Weise verwendet (Verfahren 283 00 1).