O., S. 114). Im Kanton Bern hat das (zudem sehr selten zur Anwendung gelangende) Schuldinterlokut absolute Bindungswirkung, das heisst, alle Prozessbeteiligten sind an den Entscheid gebunden und ein Zurückkommen darauf ist im laufenden Verfahren ausgeschlossen (Wolffers, a.a.O., S. 226 mit Hinweis auf Jürg Aeschlimann, Einführung in das Strafprozessrecht, Bern 1997, Rz. 1554, und Thomas Maurer, Das neue bernische Strafverfahren, Bern 1996, S. 85). e) Die in Art.