Die Behörden des Kantons Basel-Stadt führen ebenfalls seit Oktober 2000 gegen B.________ eine Strafuntersuchung insbesondere wegen mehrfacher Zechprellerei. Dieses Verfahren wurde am 28. März 2001 durch das Bezirksstatthalteramt Arlesheim/BL übernommen. Die Behörden des Kantons Bern führen gegen B.________ seit längerem eine Strafuntersuchung wegen sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB), eventuell Versuchs dazu, und Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB), angeblich begangen 1996, eventuell 1997. Gestützt auf den übereinstimmenden Überweisungsbeschluss der Untersuchungsrichterin und des Prokurators vom 11. Januar 2001 sprach das Kreisgericht VIII Bern-Laupen B._____