Die nicht näher erläuterte und unbelegte Behauptung, sie sei "nervlich angeschlagen", genügt nicht. Nachdem sie in der Vernehmlassung der Bundesanwaltschaft auf die neueste Rechtsprechung der Anklagekammer hingewiesen worden ist, macht sie im zweiten Schriftenwechsel erneut nur geltend, es sei eine "Tatsache", dass sie in ihrer psychischen Integrität verletzt worden sei, weil sie "durch die falsche Anschuldigung verbunden mit Amtsmissbrauch und Nötigung in ein unhaltbares Strafverfahren gedrängt", weil ein von ihr entwickelter Prototyp ihr "abgenötigt" und weil "ihr Ruf auf dem Markt zerstört" worden sei (act. 10 S. 7).