Sie wirft ihm ungetreue Amtsführung, Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung, Gehilfenschaft zu falscher Anschuldigung, Gehilfenschaft zu Nötigung, Gehilfenschaft zu Veruntreuung, üble Nachrede, allenfalls passive Bestechung und falsche Zeugenaussage vor. In tatsächlicher Hinsicht verdächtigt sie ihn, er sei im vom BFE subventionierten Projekt der Firma A.________AG zur Verbesserung des Wärmeübergangs mit elektromagnetischen Feldern trotz Hinweisen auf mögliche Zweckentfremdungen der Bundessubventionen durch Mitarbeitende der A.________AG pflichtwidrig nicht tätig geworden.