1. Dr. X.________ reichte am 3. Mai 2003 bei der Schweizerischen Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Dr. Y.________, einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Energie (BFE), ein. Sie wirft ihm ungetreue Amtsführung, Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung, Gehilfenschaft zu falscher Anschuldigung, Gehilfenschaft zu Nötigung, Gehilfenschaft zu Veruntreuung, üble Nachrede, allenfalls passive Bestechung und falsche Zeugenaussage vor.