So kann in besonders gelagerten Fällen im Hinblick auf den Wohnort oder die Sprache des Beschuldigten oder im Interesse der Beweisführung ein anderer als der gesetzliche Gerichtsstand zweckmässiger erscheinen (vgl. z.B. BGE 121 IV 224). Schliesslich gibt es besonders komplexe Fälle, die eine Vielzahl von Straftaten betreffen, die von mehreren Tätern allenfalls sogar in verschiedener Zusammensetzung in mehreren Kantonen verübt worden sind, und in denen ein eindeutiger Schwerpunkt in einem Kanton nicht auszumachen ist. Eine Lösung, die in derartigen Fällen dem Bestreben nach Zweckmässigkeit und Prozessökonomie entgegenkommt, bietet das forum secundum praeventionis.