A. A.________ und B.________ wird zur Hauptsache vorgeworfen, in sechs Kantonen insgesamt 32 Einbruchdiebstähle begangen zu haben. Die erste Tat wurde am 25. Juni 2002 im Kanton Nidwalden verübt und am selben Tag in diesem Kanton angezeigt. Von den übrigen Delikten wurden 12 im Kanton Bern, neun im Kanton Glarus, fünf im Kanton St. Gallen, vier im Kanton Zürich und einer im Kanton Luzern begangen. Zwischen den Behörden der Kantone St. Gallen, Nidwalden und Bern kam es in Bezug auf die Zuständigkeit zur Führung des Strafverfahrens nicht zu einer Einigung.